Häusliche Gewalt
Beratung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking
Die IST Interventionsstelle ist eine Fachstelle für Frauen, die von physischer, psychischer und/oder sozialer Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind. Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist eine Straftat! keine „Privatsache“. Auch ständiges Belästigen und Terrorisieren durch Anrufe, Nachstellungen und Bedrohungen (Stalking) sind strafbare Handlungen.
Wir stehen auf Seite der betroffenen Frau.
Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Unsere Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym.
Unsere Angebote
- telefonische oder persönliche Beratung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen, inklusive Stalking. Wobei Sie entscheiden, wie viel sie erzählen und welche Schritte sie unternehmen wollen.
- Informationen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und darüber, was Sie selbst zu Ihrem Schutz und dem Schutz ihrer Kinder tun können.
- Unterstützung im Umgang mit Behörden. Information und Vermittlung zur Antragstellung bei Gericht
- auf Wunsch Vermittlung an andere Beratungsstellen und Hilfeinstitutionen.besondere Unterstützung bei hoher Gefährdungslage (Hochrisikofälle) in Zusammenarbeit mit der Polizei
Kontaktaufnahme
Die Interventionsstelle ist eine erste Hilfe nach einem Polizeikontakt. Mit ihrem Einverständnis sendet die Polizei die Kontaktdaten der betroffenen Frau an die Interventionsstelle. Wir nehmen dann schnellstmöglich von uns aus Kontakt mit der Betroffenen auf (proaktiver Ansatz), um ein Beratungsgespräch anzubieten. Wir beraten ebenso Frauen, die sich selbst bei uns melden, wenn sie von Gewalt betroffen sind. Für persönliche Gespräche bitten wir um Terminvereinbarung.
Das Gewaltschutzgesetz
Wir arbeiten auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Dieses bietet zivilrechtliche Möglichkeiten, sich vor körperlicher / psychischer Misshandlung zu schützen. Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen Platzverweis erteilen, sodass dieser für eine bestimmte Zeit weder die Wohnung des Opfers betreten noch Kontakt aufnehmen darf. Wer bedroht oder misshandelt wird, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Schutzanordnung stellen. So kann dem Täter z.B. verwehrt werden, die gemeinsame Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder per SMS zu belästigen („stalken“).
18 Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz beraten Sie, wenn Sie von Gewalt in engen sozialen Beziehungen oder Stalking betroffen.
Ihr Kontakt zu uns
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
IST | Interventionsstelle
Für persönliche Gespräche bitten wir um Terminvereinbarung
Wir sind eingebunden im MAYENER FORUM gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
In diesem Forum arbeiten Polizei, Juristen, Gerichtshilfe, der Koblenzer Notruf, die Gleichstellungsstellen, Jugendämter und weitere Beratungsstellen und Hilfeinstitutionen zusammen.