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Stark an Rhein, Mosel, Ahr!
Stark an Rhein, Mosel, Ahr!
Stark an Rhein, Mosel, Ahr!
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Stark an Rhein, Mosel, Ahr!
Stark an Rhein, Mosel, Ahr!
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr
Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. unterhält eine Vielzahl sozialer und gesundheitspflegerischer Dienste in Mayen, Ahrweiler und Andernach, sowie einzelne Angebote an weiteren Standorten in unserer Region.

Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking
Interventionsstelle | IST

Beratung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking

Die Interventionsstelle (IST) ist eine Fachstelle für Frauen, die von physischer, psychischer und/oder sozialer Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind. Gewalt in engen sozialen Beziehungen
sind keine „Privatsache“, sondern ernstzunehmende Gewalttaten, die oft auch strafbar sind!
Auch ständiges Belästigen und Terrorisieren durch Anrufe, Nachstellungen und Bedrohungen (Stalking) sind strafbare Handlungen. Betroffene haben ein Recht auf Schutz und Hilfe. 

Wir stehen auf der Seite der betroffenen Frau.

Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Unsere Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym.

Für wen sind wir da?

Wir beraten Frauen,

  • die von psychischer, körperlicher und/oder sozialer Gewalt in ihrer Partnerschaft oder durch ihren Ex-Partner oder ihre Ex-Partnerin betroffen sind.
  • die von Stalking betroffen sind.

 

Wir beraten jede Frau, egal welchen Alters, welcher Nationalität, Herkunft oder Religion.

Wir sind zuständig für:

  • Mayen
  • Verbandsgemeinde Maifeld
  • Verbandsgemeinde Mendig
  • Teile der Verbandsgemeinde Vordereifel (Anschau,Bermel, Ditscheid, Ettringen, Hirten, Kehrig, Kirchwald, Kottenheim, Luxem, Monreal, Münk, Nachtsheim, Reudelsterz, Rieden, St. Johann, Volkesfeld, Weiler)

Unsere Angebote

Psychosoziale Beratung (telefonisch oder persönlich)

  • Wir sind in der akuten Krisensituation für Sie da.
  • Wir hören Ihnen zu.
  • Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Entscheidungsfindung, wie Sie mit der Situation umgehen möchten.

Schutz- und Sicherheitsberatung

  • Wir informieren Sie zu rechtlichen Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • Wir können eine individuelle Risikoeinschätzung vornehmen.
  • Wir beraten Sie dazu, was Sie selbst im Alltag tun können, um sich und Ihre Kinder zu schützen.

Unterstützung z. B. bei der Antragstellung vor Gericht oder im Umgang mit Behörden

Auf Wunsch Vermittlung an weitergehende Hilfen, Beratungsstellen oder Frauenhäuser

Hochrisikomanagement

Bei einer sehr hohen Gefährdungslage arbeiten wir (sofern Sie dies wünschen) eng mit Polizei und weiteren Stellen zusammen, damit Sie und Ihre Kinder bestmöglich geschützt werden können.

Darauf können Sie vertrauen:

Wir bieten Ihnen einen sicheren Rahmen, um über das Erlebte zu sprechen. Dabei entscheiden Sie, was und wie viel Sie uns erzählen möchten.

Wir stehen auf Ihrer Seite. Wir nehmen Sie und Ihre Bedürfnisse ernst. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte auf Schutz und Selbstbestimmung durchzusetzen.

Wir suchen mit Ihnen den für Sie passenden Weg – egal, ob Sie die Partnerschaft beenden oder fortführen möchten.

Kinder sind von Gewalt gegen ihre Mütter immer mitbetroffen. Wir haben daher auch die Bedürfnisse und Sicherheit Ihrer Kinder im Blick.

Wir sind vor Ort gut vernetzt, insbesondere über das Mayener Forum gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.

Unsere Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Schweigepflicht:
Wir unterliegen der Schweigepflicht – auch gegenüber der Polizei!

Gewalt und Gewaltschutz

Gewalt fängt nicht erst beim Zuschlagen an, sondern umfasst z. B. auch:

  • Schubsen, Stoßen, mit Gegenständen werfen, festes Anpacken, so dass es wehtut
  • Beleidigen, Beschimpfen, Demütigen, Bedrohen, jemanden vor anderen schlechtmachen
  • Kontrollieren, Isolieren, Nachspionieren
  • Geld vorenthalten oder persönliche Dinge beschädigen.

Das Gewaltschutzgesetz

Wir arbeiten auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Dieses bietet zivilrechtliche Möglichkeiten, sich vor körperlicher / psychischer Misshandlung zu schützen. Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen Platzverweis erteilen, sodass dieser für eine bestimmte Zeit weder die Wohnung des Opfers betreten noch Kontakt aufnehmen darf. Wer bedroht oder misshandelt wird, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Schutzanordnung stellen. So kann dem Täter z. B. verwehrt werden, die gemeinsame Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder per SMS zu belästigen („stalken“).

Ihr Kontakt zu uns

Kontaktaufnahme

Die Interventionsstelle ist eine erste Hilfe nach einem Polizeikontakt. Mit ihrem Einverständnis sendet die Polizei die Kontaktdaten der betroffenen Frau an die Interventionsstelle. Wir nehmen dann schnellstmöglich von uns aus Kontakt mit der Betroffenen auf (proaktiver Ansatz), um ein Beratungsgespräch anzubieten. Wir beraten ebenso Frauen, die sich selbst bei uns melden, wenn sie von Gewalt betroffen sind. Für persönliche Gespräche bitten wir um Terminvereinbarung.

18 Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz beraten Sie, wenn Sie von Gewalt in engen sozialen Beziehungen oder Stalking betroffen.

Interventionsstelle | IST

Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.

Interventionsstelle | IST

Allgemeine Beratungszeiten
Mo.- Do.: 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

St.-Veit-Str. 14
56727 Mayen

Für persönliche Gespräche bitten wir um Terminvereinbarung

Mayener Forum

Wir sind eingebunden im MAYENER FORUM gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.

In diesem Forum arbeiten Polizei, Juristen, Gerichtshilfe, der Koblenzer Notruf, die Gleichstellungsstellen, Jugendämter und weitere Beratungsstellen und Hilfeinstitutionen zusammen.

Wird gefördert von:

Rheinland-Pfalz Ministerium