Unsere Benefits für Mitarbeitende

Gutes Gehalt Wir bieten eine attraktive Vergütung nach AVR-Caritas mit regelmäßigen Gehaltserhöhungen. Zusätzlich finden Steigerungen über sogenannte Erfahrungsstufen statt, d.h. in gewissen Zeitabständen erhöht sich Ihr Gehalt automatisch. Selbstverständlich wird Ihr Gehalt pünktlich und zuverlässig überwiesen. Flexible Arbeitszeiten Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ist uns wichtig! Bereits heute arbeiten viele unserer Mitarbeitenden in Teilzeit. Deshalb bieten wir vielfältige Teilzeitmodelle an. Jahressonderzahlungen bzw. Weihnachtsgeld Alle Mitarbeitenden haben grundsätzlich Anspruch auf eine Jahres- sonderzahlung (Vergütung nach Anlage 32 und 33 AVR) bzw. Weihnachts- geld (Vergütung nach Anlage 2 AVR). Die Höhe ist abhängig von der individuellen Vergütungsgruppe und wird mit dem Novembergehalt aus- gezahlt. Zusätzlich erhalten Mitarbeitende, die nach Anlage 2 eingruppiert sind, einmal jährlich mit dem Juli-Gehalt ein pauschaliertes Urlaubsgeld. Geburtsbeihilfe Bei der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie auf Antrag eine Geburtsbeihilfe in Höhe von derzeit max. 358 Euro. Das gilt auch, wenn Sie ein Kind ange- nommen haben, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jubiläumszuwendungen Mitarbeitende erhalten nach einer Jubiläumszeit von 25, 40 und 50 Jahren im kirchlichen Dienst jeweils eine Jubiläumszuwendung. Die Zuwendung kann auf Wunsch des Mitarbeitenden auch als Zusatzurlaub erfolgen. Vermögenswirksame Leistungen Alle Mitarbeitenden können auf Antrag monatlich vermögenswirksame Leistungen erhalten. Vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende erhalten als Zuschuss des Arbeitgebers zurzeit monatlich 6,65 Euro, bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend. Zuwendungen aus besonderen Anlässen Bei runden Geburtstagen ab 50 Jahren, Kirchlicher Trauung, Geburt eines Kindes etc. erhalten unsere Mitarbeitenden Zuwendungen aus besonderen Anlässen. Kleidergeld und Reinigung von Arbeitskleidung Jährlich können die Mitarbeitenden in der Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung für ihre Arbeitskleidung bis zu 120 Euro Kleidergeld beanspruchen – je nach Beschäftigungsumfang. Zusätzlich erhalten alle neuen Mitarbeitenden in diesen Bereichen Dienstoberbekleidung im Wert von derzeit 80 Euro. Außerdem gibt es einen Zuschuss für die Reinigung der Kleidung. Krankengeldzuschuss Im Krankheitsfall erhalten Sie von uns nach Ende der Lohnfortzahlung einen Zuschuss zum Krankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens ein Jahr bei uns beschäftigt sind. Ein Zuschuss ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und wird längstens bis zum Ende der 26. Krank- heitswoche gezahlt. Zuschuss für Bildschirmarbeitsbrille Wenn Sie eine vom Augenarzt verordnete Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen, erhalten Sie von uns für diese Sehhilfe einen Arbeitgeber- zuschuss Betriebliche Altersvorsorge Unser Caritasverband bietet Ihnen als Mitarbeitende eine attraktive zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei der Kirchlichen Zusatz- versorgungskasse (KZVK). Hier trägt unser Caritasverband die Kosten in Höhe von derzeit 5,8 % (der Eigenanteil liegt bei 0,3 %). Zuwendung im Todesfall Sterbegeld Im Falle Ihres Todes erhalten Ihr/e Ehepartner/in oder Ihre Kinder Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für zwei weitere Monate. Das Sterbegeld kann auf Antrag unter Umständen auch an andere Hinterbliebene ausgezahlt werden. Tarifliche Mehrurlaubstage Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Mitarbeitenden mit einer 5-Tage- Woche 24 Urlaubstage im Jahr zu. Wir gewähren Ihnen zusätzlich weitere 6.Urlaubstage. Sollten Sie nicht in einer 5-Tage-Woche arbeiten, erfolgt eine entsprechende Umrechnung. Zusätzlich erhalten Mitarbeitende, die nach Anlage 2 vergütet werden, zusätzlich einen freien Tag pro Kalenderjahr. Sonderurlaub Unsere Mitarbeitende erhalten für die Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes einen Tag Sonderurlaub. Für die kirchliche Eheschließung oder die kirchliche Eheschließung eines Kindes unseres Mitarbeiters gibt es ebenfalls einen Tag Sonderurlaub. Sonderurlaub gewähren wir selbstverständlich auch bei dem Tod des Ehegatten, eines Kindes oder des Elternteils. Eltern- und Pflegezeit 3 Jahre Elternzeit sind um – Sie möchten aber noch weiter in Teilzeit arbeiten und trotzdem den Anspruch auf eine Vollzeitposition nicht ver- lieren? Oder Sie pflegen ein Familienmitglied und benötigen dafür mehr Zeit? Dann haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit befristet auf zwei Jahre so zu reduzieren, dass es zu Ihrer Lebensphase und Betreuung passt. Danach haben Sie wieder Anspruch auf Ihre ursprüngliche Arbeitszeit. Aufstiegschancen durch individuelle Fort- und Weiterbildung Zur fachlichen Fortbildung und persönlichen Weiterentwicklung bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, an entsprechenden Fortbildungen und Seminaren teilzunehmen. Planen Sie eine fachliche Fortbildung, die nicht unmittelbar dienstlich veranlasst ist, können Sie bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt werden (Bildungsurlaub). Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement Auch wenn Sie einmal länger krank werden sollten, lassen wir als Arbeit- geber Sie nicht im Stich. Unser betriebliches Eingliederungsmanagement erarbeitet gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen, die dazu beitragen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzu- beugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Theologie & Spiritualität Spiritualität ist ein Bestandteil unseres Betrieblichen Gesundheits- managements. Hierunter bündeln wir verschiedene Angebote für unsere Mitarbeitenden, wie z. B. gemeinsames Adventsfrühstück oder spirituelle Angebote in Zusammenarbeit mit dem Kloster Maria Laach. Exerzitien Für die Teilnahme an Exerzitien stehen Ihnen max. drei Tage Dienstbefreiung pro Jahr zur Verfügung. Supervision / Coaching Supervisionen oder Coachings sind je nach Fachbereich einzeln oder in Teams möglich. Für Konzeptionstage können auch unsere internen Stabsstellenmitarbeiterinnen angefragt werden. Mitarbeitervertretung (MAV) Wir leben Dienstgemeinschaft in unserem Verband. Es steht Ihnen die Mitarbeitervertretung mit Informationen und Unterstützung rund um Ihre Rechte als Mitarbeitende zur Verfügung. Die Mitarbeitervertretung bringt sich auch maßgeblich bei der Entwicklung unseres Verbandes ein und arbeitet vertrauensvoll mit den Leitungen zusammen. Betriebsfeiern  Jedes Jahr findet für alle Mitarbeitenden eine Betriebsfeier statt. Die einzelnen Teams erhalten außerdem ein Budget für kleinere Teamfeiern. Veranstaltung für neue Mitarbeitende Einmal jährlich findet eine Veranstaltung für die neu eingestellten Mitarbeitenden statt. Wir wollen Sie bereits zu Beginn aktiv in die Entwicklung des Verbandes einbinden und mit Ihnen in einen lebendigen Austausch kommen. Beschwerde- und Verbesserungsmanagement Und wenn etwas schief geht? Wir kümmern uns darum! Beschwerden, Ideen, Kritik und Anregungen sind in unserem Verband immer willkommen. Wir verstehen dies als eine wertvolle Rückmeldung, woraus wir lernen und unsere Arbeit und unseren Verband weiterentwickeln und verbessern können.
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Unsere Benefits für Mitarbeitende

Gutes Gehalt Wir bieten eine attraktive Vergütung nach AVR-Caritas mit regelmäßigen Gehaltserhöhungen. Zusätzlich finden Steigerungen über sogenannte Erfahrungs- stufen statt, d.h. in gewissen Zeitabständen erhöht sich Ihr Gehalt automatisch. Selbstverständlich wird Ihr Gehalt pünktlich und zuverlässig überwiesen. Flexible Arbeitszeiten Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ist uns wichtig! Bereits heute arbeiten viele unserer Mitarbeitenden in Teilzeit. Deshalb bieten wir vielfältige Teilzeitmodelle an. Jahressonderzahlungen bzw. Weihnachtsgeld Alle Mitarbeitenden haben grundsätzlich Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (Vergütung nach Anlage 32 und 33 AVR) bzw. Weihnachtsgeld (Vergütung nach Anlage 2 AVR). Die Höhe ist abhängig von der individuellen Vergütungsgruppe und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten Mitarbeitende, die nach Anlage 2 eingruppiert sind, einmal jährlich mit dem Juli-Gehalt ein pauschaliertes Urlaubsgeld. Geburtsbeihilfe Bei der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie auf Antrag eine Geburtsbeihilfe in Höhe von derzeit max. 358 Euro. Das gilt auch, wenn Sie ein Kind angenommen haben, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jubiläumszuwendungen Mitarbeitende erhalten nach einer Jubiläumszeit von 25, 40 und 50 Jahren im kirchlichen Dienst jeweils eine Jubiläumszuwendung. Die Zuwendung kann auf Wunsch des Mitarbeitenden auch als Zusatzurlaub erfolgen. Vermögenswirksame Leistungen Alle Mitarbeitenden können auf Antrag monatlich vermögenswirksame Leistungen erhalten. Vollzeit- beschäftigte Mitarbeitende erhalten als Zuschuss des Arbeitgebers zurzeit monatlich 6,65 Euro, bei Teilzeit- kräften reduziert sich der Betrag entsprechend. Zuwendungen aus besonderen Anlässen Bei runden Geburtstagen ab 50 Jahren, Kirchlicher Trauung, Geburt eines Kindes etc. erhalten unsere Mitarbeitenden Zuwendungen aus besonderen Anlässen. Kleidergeld und Reinigung von Arbeitskleidung Jährlich können die Mitarbeitenden in der Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung für ihre Arbeitskleidung bis zu 120 Euro Kleidergeld beanspruchen – je nach Beschäftigungsumfang. Zusätzlich erhalten alle neuen Mitarbeitenden in diesen Bereichen Dienstober- bekleidung im Wert von derzeit 80 Euro. Außerdem gibt es einen Zuschuss für die Reinigung der Kleidung. Krankengeldzuschuss Im Krankheitsfall erhalten Sie von uns nach Ende der Lohnfortzahlung einen Zuschuss zum Krankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens ein Jahr bei uns beschäftigt sind. Ein Zuschuss ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und wird längstens bis zum Ende der 26. Krankheitswoche gezahlt. Zuschuss für Bildschirmarbeitsbrille Wenn Sie eine vom Augenarzt verordnete Bildschirm- arbeitsplatzbrille benötigen, erhalten Sie von uns für diese Sehhilfe einen Arbeitgeberzuschuss Betriebliche Altersvorsorge Unser Caritasverband bietet Ihnen als Mitarbeitende eine attraktive zusätzliche betriebliche Alters- versorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungs- kasse (KZVK). Hier trägt unser Caritasverband die Kosten in Höhe von derzeit 5,8 % (der Eigenanteil liegt bei 0,3 %). Zuwendung im Todesfall Sterbegeld Im Falle Ihres Todes erhalten Ihr/e Ehepartner/in oder Ihre Kinder Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für zwei weitere Monate. Das Sterbegeld kann auf Antrag unter Umständen auch an andere Hinterbliebene ausgezahlt werden. Tarifliche Mehrurlaubstage Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Mitarbeiten- den mit einer 5-Tage-Woche 24 Urlaubstage im Jahr zu. Wir gewähren Ihnen zusätzlich weitere 6.Urlaubs- tage. Sollten Sie nicht in einer 5-Tage-Woche arbeiten, erfolgt eine entsprechende Umrechnung. Zusätzlich erhalten Mitarbeitende, die nach Anlage 2 vergütet werden, zusätzlich einen freien Tag pro Kalenderjahr. Sonderurlaub Unsere Mitarbeitende erhalten für die Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes einen Tag Sonderurlaub. Für die kirchliche Eheschließung oder die kirchliche Ehe- schließung eines Kindes unseres Mitarbeiters gibt es ebenfalls einen Tag Sonderurlaub. Sonderurlaub gewähren wir selbstverständlich auch bei dem Tod des Ehegatten, eines Kindes oder des Elternteils. Eltern- und Pflegezeit 3 Jahre Elternzeit sind um – Sie möchten aber noch weiter in Teilzeit arbeiten und trotzdem den Anspruch auf eine Vollzeitposition nicht verlieren? Oder Sie pflegen ein Familienmitglied und benötigen dafür mehr Zeit? Dann haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit befristet auf zwei Jahre so zu reduzieren, dass es zu Ihrer Lebensphase und Betreuung passt. Danach haben Sie wieder Anspruch auf Ihre ursprüng- liche Arbeitszeit. Aufstiegschancen durch individuelle Fort- und Weiterbildung Zur fachlichen Fortbildung und persönlichen Weiterentwicklung bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, an entsprechenden Fortbildungen und Seminaren teilzunehmen. Planen Sie eine fachliche Fortbildung, die nicht unmittelbar dienstlich veranlasst ist, können Sie bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt werden (Bildungsurlaub). Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement Auch wenn Sie einmal länger krank werden sollten, lassen wir als Arbeitgeber Sie nicht im Stich. Unser betriebliches Eingliederungsmanagement erarbeitet gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen, die dazu beitragen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Theologie & Spiritualität Spiritualität ist ein Bestandteil unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Hierunter bündeln wir verschiedene Angebote für unsere Mitarbeitenden, wie z. B. gemeinsames Adventsfrühstück oder spirituelle Angebote in Zusammenarbeit mit dem Kloster Maria Laach. Exerzitien Für die Teilnahme an Exerzitien stehen Ihnen max. drei Tage Dienstbefreiung pro Jahr zur Verfügung. Supervision / Coaching Supervisionen oder Coachings sind je nach Fachbereich einzeln oder in Teams möglich. Für Konzeptionstage können auch unsere internen Stabsstellenmitarbeiterinnen angefragt werden. Mitarbeitervertretung (MAV) Wir leben Dienstgemeinschaft in unserem Verband. Es steht Ihnen die Mitarbeitervertretung mit Informationen und Unterstützung rund um Ihre Rechte als Mit- arbeitende zur Verfügung. Die Mitarbeitervertretung bringt sich auch maßgeblich bei der Entwicklung unseres Verbandes ein und arbeitet vertrauensvoll mit den Leitungen zusammen. Betriebsfeiern  Jedes Jahr findet für alle Mitarbeitenden eine Betriebsfeier statt. Die einzelnen Teams erhalten außerdem ein Budget für kleinere Teamfeiern. Veranstaltung für neue Mitarbeitende Einmal jährlich findet eine Veranstaltung für die neu eingestellten Mitarbeitenden statt. Wir wollen Sie bereits zu Beginn aktiv in die Entwicklung des Verbandes einbinden und mit Ihnen in einen lebendigen Austausch kommen. Beschwerde- und Verbesserungsmanagement Und wenn etwas schief geht? Wir kümmern uns darum! Beschwerden, Ideen, Kritik und Anregungen sind in unserem Verband immer willkommen. Wir verstehen dies als eine wertvolle Rückmeldung, woraus wir lernen und unsere Arbeit und unseren Verband weiterentwickeln und verbessern können.
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