Unser Schutzkonzept
zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares Anliegen. Unser Ziel ist es, am
Aufbau einer Kultur der Achtsamkeit mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrt-
heit unserer Klient/innen und Patient/innen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen ihnen gegenüber
eine gemeinsame Verantwortung, die wir
wahrnehmen durch genaues Hinsehen,
klares Benennen kritisch wahrgenom-
mener Situationen und zahlreiche Maß-
nahmen zum Schutz vor (sexualisierter)
Gewalt. Für unsere Fachkräfte ist
Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt
Bestandteil ihres professionellen
Handelns.
Deshalb haben wir ein institutionelles
Schutzkonzept entwickelt. Es soll dazu
beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu handlungsleitenden Orien-
tierungen im Arbeitsalltag führen. Neben konkreten Maßnahmen sind die grundsätzlichen
Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Mitarbeitenden wichtig, um die uns anvertrauten
Menschen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u.a.:
aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen Wertehaltung in die Arbeit,
Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und
(sexualisierte) Gewalt,
Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre unserer Klient/innen bzw. Patient/innen,
Förderung ihrer Selbstkompetenzen,
entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art.
1. Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungsgesprächs besprochen. Die
Vorlage eines (erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben unserer
Selbstverpflichtungserklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept und Verhaltenskodex sind bei
Abschluss des Dienstvertrags bzw. der Ehrenamtsvereinbarung selbstverständlich. Alle Mit-
arbeitenden nehmen an unseren internen Schulungen bzw. Infoveranstaltungen zum Thema teil.
2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutzkonzeptes und beschreibt die Standards in der
täglichen Arbeit zum Schutz unserer Klient/innen bzw. Patient/innen und Mitarbeitenden. Er wird
mit dem Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung als verbindlich anerkannt.
3. Beratungs- und Beschwerdewege
Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und Klient/innen ist unsere Präventions-
beauftragte Tina Heidger. Sie klärt mit den Betroffenen die Situation, ist aber auch verpflichtet,
Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch an die Geschäftsführung weiterzuleiten.
Darüber hinaus steht uns und Ihnen der
Frauennotruf Koblenz e.V. als kirchen-
unabhängige externe Fachberatungsstelle
bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
innerhalb unserer Institution zur Ver-
fügung. Die Beratung ist für die Betrof-
fenen kostenlos und anonym. Betroffene
nehmen selbst Kontakt auf und verein-
baren einen Beratungstermin. — Bei
diesem wird mit der externen Fach-
beratung das Erlebte besprochen, und es
werden — wenn gewünscht — gemein-
sam nächste Schritte (z.B. weitere
Beratungstermine, Beschwerde beim
Caritasverband oder Anzeigeerstattung)
überlegt.
Wer in unseren Diensten und Einrich-
tungen sexuelle Grenzverletzungen
erfahren hat, kann entweder direkt oder
nach vorheriger Beratung unser
Beschwerdemanagement in Anspruch nehmen. In allen Diensten ist grundsätzlich die jeweilige
Leitung für die Annahme von Beschwerden zuständig; Beschwerden über Leitungskräften nimmt
die Geschäftsführung entgegen.
4. Nachhaltige Aufarbeitung
Wir haben zu reagieren, wenn bei uns Hinweise auf sexualisierte Gewalt eingegangen sind.
Betroffene müssen schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erlebnisse zu
verarbeiten. Dazu sollen vor allem die Clearing- und Beratungsgespräche mit unserer externen
Fachberatung beitragen, in denen bei Bedarf auch weiterführende Hilfen geplant werden können.
Falls diese nötig sind, so sehen wir uns in der organisatorischen und finanziellen Verantwortung.
Sollte sich jemals ein Vorfall von sexualisierter Gewalt in unserem Caritasverband ereignen, so
würden arbeitsrechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Schritte geprüft und ggf. eingeleitet.
5. Qualitätsmanagement
Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems (QM).
Unser digitalisiertes QM-Handbuch ist allen hauptamtlichen Mitarbeitenden bekannt und jederzeit
zugänglich. Ehrenamtliche werden über die für sie wichtigen QM-Regelungen von ihren
hauptamtlichen Ansprechpartner/innen informiert. Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall
sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen oder spätestens nach fünf Jahren evaluiert
und ggf. angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention vor
(sexualisierter) Gewalt berücksichtigt.
6. Fort- und Weiterbildung
In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte) Gewalt geht es um mehr als reine
Wissensvermittlung. Die Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen werden in ihrem Arbeitsfeld zum
Thema (sexualisierte) Gewalt sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes Basiswissen über Gewalt,
speziell sexualisierte Gewalt, und deren Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit.
Wir schulen unsere Mitarbeitenden passend zum jeweiligen Arbeitsfeld durch Infoveranstaltungen
unserer Präventionsbeauftragten, die Teilnahmemöglichkeit an Arbeitsfeld-spezifischen externen
Fortbildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit externen Fachleuten.
Unser Institutionelles Schutzkonzeptes orientiert sich an
1 | der Anfang 2020 verabschiedeten Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch
Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige
Beschäftigte im kirchlichen Dienst und
2 | der „Rahmenordnung — Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
KONTAKT
Präventionsbeauftragte:
Tina Heidger | Tel. 02651 — 98 69-114
heidger-t@caritas-rma.de
Externe Fachberatung:
Frauennotruf e.V. | Tel. 0261 — 35000
mail@frauennotruf-koblenz.de
Die Bausteine unseres Schutzkonzeptes:
Abbildung: Fachstelle Kinder- und Jugendschutz
Bischöfliches Generalvikariat Trier