Unser Schutzkonzept
zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares Anliegen. Unser Ziel ist es,
am Aufbau einer Kultur der Achtsamkeit mitzuwirken, die die körperliche und psychische
Unversehrtheit unserer Klient/innen und
Patient/innen in den Mittelpunkt stellt.
Wir tragen ihnen gegenüber eine
gemeinsame Verantwortung, die wir
wahrnehmen durch genaues Hinsehen,
klares Benennen kritisch
wahrgenommener Situationen und
zahlreiche Maßnahmen zum Schutz vor
(sexualisierter) Gewalt.
Für unsere Fachkräfte ist Prävention
gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil
ihres professionellen Handelns.
Deshalb haben wir ein institutionelles
Schutzkonzept entwickelt. Es soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren
und uns dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag führen.
Neben konkreten Maßnahmen sind die grundsätzlichen Einstellungen und Verhaltensweisen
unserer Mitarbeitenden wichtig, um die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu
schützen. Dazu gehören u.a.:
aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen Wertehaltung in die Arbeit,
Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und
(sexualisierte) Gewalt,
Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre unserer Klient/innen bzw.
Patient/innen,
Förderung ihrer Selbstkompetenzen,
entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art.
1. Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungsgesprächs besprochen.
Die Vorlage eines (erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben
unserer Selbstverpflichtungserklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept und Verhaltens-
kodex sind bei Abschluss des Dienstvertrags bzw. der Ehrenamtsvereinbarung selbst-
verständlich. Alle Mitarbeitenden nehmen an unseren internen Schulungen bzw. Info-
veranstaltungen zum Thema teil.
2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutzkonzeptes und beschreibt die Standards
in der täglichen Arbeit zum Schutz unserer Klient/innen bzw. Patient/innen und Mitarbeiten-
den. Er wird mit dem Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung als verbindlich
anerkannt.
3. Beratungs- und Beschwerdewege
Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und Klient/innen ist unsere
Präventionsbeauftragte Tina Heidger. Sie klärt mit den Betroffenen die Situation, ist aber
auch verpflichtet, Anhaltspunkte für
sexuellen Missbrauch an die Geschäfts-
führung weiterzuleiten.
Darüber hinaus steht uns und Ihnen der
Frauennotruf Koblenz e.V. als kirchen-
unabhängige externe Fachberatungs-
stelle bei Verdacht auf sexuellen Miss-
brauch innerhalb unserer Institution zur
Verfügung. Die Beratung ist für die
Betroffenen kostenlos und anonym.
Betroffene nehmen selbst Kontakt auf
und vereinbaren einen Beratungstermin.
— Bei diesem wird mit der externen
Fachberatung das Erlebte besprochen,
und es werden — wenn gewünscht —
gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere
Beratungstermine, Beschwerde beim
Caritasverband oder Anzeigeerstattung)
überlegt.
Wer in unseren Diensten und Einrich-
tungen sexuelle Grenzverletzungen
erfahren hat, kann entweder direkt oder nach vorheriger Beratung unser Beschwerde-
management in Anspruch nehmen. In allen Diensten ist grundsätzlich die jeweilige Leitung
für die Annahme von Beschwerden zuständig; Beschwerden über Leitungskräften nimmt die
Geschäftsführung entgegen.
4. Nachhaltige Aufarbeitung
Wir haben zu reagieren, wenn bei uns Hinweise auf sexualisierte Gewalt eingegangen sind.
Betroffene müssen schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erleb-
nisse zu verarbeiten. Dazu sollen vor allem die Clearing- und Beratungsgespräche mit
unserer externen Fachberatung beitragen, in denen bei Bedarf auch weiterführende Hilfen
geplant werden können. Falls diese nötig sind, so sehen wir uns in der organisatorischen und
finanziellen Verantwortung.
Sollte sich jemals ein Vorfall von sexualisierter Gewalt in unserem Caritasverband ereignen,
so würden arbeitsrechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Schritte geprüft und ggf.
eingeleitet.
5. Qualitätsmanagement
Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems
(QM). Unser digitalisiertes QM-Handbuch ist allen hauptamtlichen Mitarbeitenden bekannt
und jederzeit zugänglich. Ehrenamtliche werden über die für sie wichtigen QM-Regelungen
von ihren hauptamtlichen Ansprechpartner/innen informiert. Das Schutzkonzept wird bei
einem Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen oder spätestens nach
fünf Jahren evaluiert und ggf. angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im
Bereich Prävention vor (sexualisierter) Gewalt berücksichtigt.
6. Fort- und Weiterbildung
In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte) Gewalt geht es um mehr als
reine Wissensvermittlung. Die Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen werden in ihrem
Arbeitsfeld zum Thema (sexualisierte) Gewalt sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes
Basiswissen über Gewalt, speziell sexualisierte Gewalt, und deren Prävention und gewinnen
so Handlungssicherheit.
Wir schulen unsere Mitarbeitenden passend zum jeweiligen Arbeitsfeld durch Info-
veranstaltungen unserer Präventionsbeauftragten, die Teilnahmemöglichkeit an Arbeitsfeld-
spezifischen externen Fortbildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit externen Fachleuten.
Unser Institutionelles Schutzkonzeptes orientiert sich an
1 | der Anfang 2020 verabschiedeten Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch
Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige
Beschäftigte im kirchlichen Dienst und
2 | der „Rahmenordnung — Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
KONTAKT
Präventionsbeauftragte:
Tina Heidger
Tel. 02651 — 98 69-114
heidger-t@caritas-mayen.de
Externe Fachberatung:
Frauennotruf e.V.
Tel. 0261 — 35000
mail@frauennotruf-koblenz.de
Bausteine unseres Schutzkonzeptes:
Abbildung: Fachstelle Kinder- und Jugendschutz, Bischöfliches
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