Unsere Benefits für Mitarbeitende
Gutes Gehalt
Wir bieten eine attraktive Vergütung nach AVR-Caritas
mit regelmäßigen Gehaltserhöhungen. Zusätzlich
finden Steigerungen über sogenannte Erfahrungs-
stufen statt, d.h. in gewissen Zeitabständen erhöht
sich Ihr Gehalt automatisch. Selbstverständlich wird
Ihr Gehalt pünktlich und zuverlässig überwiesen.
Flexible Arbeitszeiten
Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ist
uns wichtig! Bereits heute arbeiten viele unserer
Mitarbeitenden in Teilzeit. Deshalb bieten wir vielfältige
Teilzeitmodelle an.
Jahressonderzahlungen
bzw. Weihnachtsgeld
Alle Mitarbeitenden haben grundsätzlich Anspruch auf
eine Jahressonderzahlung (Vergütung nach Anlage 32
und 33 AVR) bzw. Weihnachtsgeld (Vergütung nach
Anlage 2 AVR). Die Höhe ist abhängig von der
individuellen Vergütungsgruppe und wird mit dem
Novembergehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten
Mitarbeitende, die nach Anlage 2 eingruppiert sind,
einmal jährlich mit dem Juli-Gehalt ein pauschaliertes
Urlaubsgeld.
Geburtsbeihilfe
Bei der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie auf Antrag
eine Geburtsbeihilfe in Höhe von derzeit max. 358
Euro. Das gilt auch, wenn Sie ein Kind angenommen
haben, das das zweite Lebensjahr noch nicht
vollendet hat.
Jubiläumszuwendungen
Mitarbeitende erhalten nach einer Jubiläumszeit von
25, 40 und 50 Jahren im kirchlichen Dienst jeweils
eine Jubiläumszuwendung. Die Zuwendung kann auf
Wunsch des Mitarbeitenden auch als Zusatzurlaub
erfolgen.
Vermögenswirksame Leistungen
Alle Mitarbeitenden können auf Antrag monatlich
vermögenswirksame Leistungen erhalten. Vollzeit-
beschäftigte Mitarbeitende erhalten als Zuschuss des
Arbeitgebers zurzeit monatlich 6,65 Euro, bei Teilzeit-
kräften reduziert sich der Betrag entsprechend.
Zuwendungen
aus besonderen Anlässen
Bei runden Geburtstagen ab 50 Jahren, Kirchlicher
Trauung, Geburt eines Kindes etc. erhalten unsere
Mitarbeitenden Zuwendungen aus besonderen
Anlässen.
Kleidergeld und
Reinigung von Arbeitskleidung
Jährlich können die Mitarbeitenden in der Pflege,
Hauswirtschaft und Betreuung für ihre Arbeitskleidung
bis zu 120 Euro Kleidergeld beanspruchen – je nach
Beschäftigungsumfang. Zusätzlich erhalten alle neuen
Mitarbeitenden in diesen Bereichen Dienstober-
bekleidung im Wert von derzeit 80 Euro. Außerdem
gibt es einen Zuschuss für die Reinigung der Kleidung.
Krankengeldzuschuss
Im Krankheitsfall erhalten Sie von uns nach Ende der
Lohnfortzahlung einen Zuschuss zum Krankengeld.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens ein Jahr
bei uns beschäftigt sind. Ein Zuschuss ist abhängig
von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und wird
längstens bis zum Ende der 26. Krankheitswoche
gezahlt.
Zuschuss für Bildschirmarbeitsbrille
Wenn Sie eine vom Augenarzt verordnete Bildschirm-
arbeitsplatzbrille benötigen, erhalten Sie von uns für
diese Sehhilfe einen Arbeitgeberzuschuss
Betriebliche Altersvorsorge
Unser Caritasverband bietet Ihnen als Mitarbeitende
eine attraktive zusätzliche betriebliche Alters-
versorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungs-
kasse (KZVK). Hier trägt unser Caritasverband die
Kosten in Höhe von derzeit 5,8 % (der Eigenanteil liegt
bei 0,3 %).
Zuwendung im Todesfall
Sterbegeld
Im Falle Ihres Todes erhalten Ihr/e Ehepartner/in oder
Ihre Kinder Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für
die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für
zwei weitere Monate. Das Sterbegeld kann auf Antrag
unter Umständen auch an andere Hinterbliebene
ausgezahlt werden.
Tarifliche Mehrurlaubstage
Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Mitarbeiten-
den mit einer 5-Tage-Woche 24 Urlaubstage im Jahr
zu. Wir gewähren Ihnen zusätzlich weitere 6.Urlaubs-
tage. Sollten Sie nicht in einer 5-Tage-Woche arbeiten,
erfolgt eine entsprechende Umrechnung. Zusätzlich
erhalten Mitarbeitende, die nach Anlage 2 vergütet
werden, zusätzlich einen freien Tag pro Kalenderjahr.
Sonderurlaub
Unsere Mitarbeitende erhalten für die Taufe,
Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse
Feiern eines Kindes einen Tag Sonderurlaub. Für die
kirchliche Eheschließung oder die kirchliche Ehe-
schließung eines Kindes unseres Mitarbeiters gibt es
ebenfalls einen Tag Sonderurlaub. Sonderurlaub
gewähren wir selbstverständlich auch bei dem Tod des
Ehegatten, eines Kindes oder des Elternteils.
Eltern- und Pflegezeit
3 Jahre Elternzeit sind um – Sie möchten aber noch
weiter in Teilzeit arbeiten und trotzdem den Anspruch
auf eine Vollzeitposition nicht verlieren? Oder Sie
pflegen ein Familienmitglied und benötigen dafür mehr
Zeit?
Dann haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihre
Arbeitszeit befristet auf zwei Jahre so zu reduzieren,
dass es zu Ihrer Lebensphase und Betreuung passt.
Danach haben Sie wieder Anspruch auf Ihre ursprüng-
liche Arbeitszeit.
Aufstiegschancen durch
individuelle Fort- und Weiterbildung
Zur fachlichen Fortbildung und persönlichen
Weiterentwicklung bieten wir unseren Mitarbeitenden
die Möglichkeit, an entsprechenden Fortbildungen und
Seminaren teilzunehmen. Planen Sie eine fachliche
Fortbildung, die nicht unmittelbar dienstlich veranlasst
ist, können Sie bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr unter
Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt
werden (Bildungsurlaub).
Betriebliches
Wiedereingliederungsmanagement
Auch wenn Sie einmal länger krank werden sollten,
lassen wir als Arbeitgeber Sie nicht im Stich. Unser
betriebliches Eingliederungsmanagement erarbeitet
gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen, die
dazu beitragen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den
Arbeitsplatz zu erhalten.
Theologie & Spiritualität
Spiritualität ist ein Bestandteil unseres Betrieblichen
Gesundheitsmanagements. Hierunter bündeln wir
verschiedene Angebote für unsere Mitarbeitenden, wie
z. B. gemeinsames Adventsfrühstück oder spirituelle
Angebote in Zusammenarbeit mit dem Kloster Maria
Laach.
Exerzitien
Für die Teilnahme an Exerzitien stehen Ihnen max.
drei Tage Dienstbefreiung pro Jahr zur Verfügung.
Supervision / Coaching
Supervisionen oder Coachings sind je nach
Fachbereich einzeln oder in Teams möglich. Für
Konzeptionstage können auch unsere internen
Stabsstellenmitarbeiterinnen angefragt werden.
Mitarbeitervertretung (MAV)
Wir leben Dienstgemeinschaft in unserem Verband. Es
steht Ihnen die Mitarbeitervertretung mit Informationen
und Unterstützung rund um Ihre Rechte als Mit-
arbeitende zur Verfügung. Die Mitarbeitervertretung
bringt sich auch maßgeblich bei der Entwicklung
unseres Verbandes ein und arbeitet vertrauensvoll mit
den Leitungen zusammen.
Betriebsfeiern
Jedes Jahr findet für alle Mitarbeitenden eine
Betriebsfeier statt. Die einzelnen Teams erhalten
außerdem ein Budget für kleinere Teamfeiern.
Veranstaltung
für neue Mitarbeitende
Einmal jährlich findet eine Veranstaltung für die neu
eingestellten Mitarbeitenden statt. Wir wollen Sie
bereits zu Beginn aktiv in die Entwicklung des
Verbandes einbinden und mit Ihnen in einen
lebendigen Austausch kommen.
Beschwerde- und
Verbesserungsmanagement
Und wenn etwas schief geht? Wir kümmern uns
darum! Beschwerden, Ideen, Kritik und Anregungen
sind in unserem Verband immer willkommen. Wir
verstehen dies als eine wertvolle Rückmeldung,
woraus wir lernen und unsere Arbeit und unseren
Verband weiterentwickeln und verbessern können.