Unser Schutzkonzept zur
Prävention von sexuellem
Missbrauch
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares
Anliegen. Unser Ziel ist es, am Aufbau einer Kultur der Achtsam-
keit mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrt-
heit unserer Klient/innen und Patient/innen in den Mittelpunkt
stellt.
Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame Verantwortung,
die wir wahrnehmen durch genaues Hinsehen, klares Benennen
kritisch wahrgenommener Situationen und zahlreiche Maß-
nahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt.
Für unsere Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt
Bestandteil ihres professionellen Handelns.
Deshalb haben wir ein institutionelles Schutzkonzept entwickelt.
Es soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren
und uns dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen im
Arbeitsalltag führen.
Neben konkreten Maßnahmen sind die grundsätzlichen
Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Mitarbeitenden
wichtig, um die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu
schützen. Dazu gehören u.a.:
—
aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen
Wertehaltung in die Arbeit,
—
Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für
Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt,
—
Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre
unserer Klient/innen bzw. Patient/innen,
—
Förderung ihrer Selbstkompetenzen,
—
entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei
Grenzverletzungen jeglicher Art.
Wesentliche Bausteine unseres Schutzkonzeptes sind:
Abbildung: Fachstelle Kinder- und Jugendschutz, Bischöfliches Generalvikariat Trier
1. Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vor-
stellungsgesprächs besprochen. Die Vorlage eines (erweiterten)
polizeilichen Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben
unserer Selbstverpflichtungserklärung zur Umsetzung von
Schutzkonzept und Verhaltenskodex sind bei Abschluss des
Dienstvertrags bzw. der Ehrenamtsvereinbarung selbst-
verständlich.
Alle Mitarbeitenden nehmen an unseren internen Schulungen
bzw. Infoveranstaltungen zum Thema teil.
2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutzkonzeptes
und beschreibt die Standards in der täglichen Arbeit zum Schutz
unserer Klient/innen bzw. Patient/innen und Mitarbeitenden. Er
wird mit dem Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung
als verbindlich anerkannt.
3. Beratungs- und Beschwerdewege
Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und
Klient/innen ist unsere Präventionsbeauftragte Tina Heidger.
Sie klärt mit den Betroffenen die Situation, ist aber auch ver-
pflichtet, Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch an die
Geschäftsführung weiterzuleiten.
Darüber hinaus steht uns und Ihnen der Frauennotruf Koblenz
e.V. als kirchenunabhängige externe Fachberatungsstelle bei
Verdacht auf sexuellen Missbrauch innerhalb unserer Institution
zur Verfügung. Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos und
anonym. Betroffene nehmen selbst Kontakt auf und vereinbaren
einen Beratungstermin. — Bei diesem wird mit der externen
Fachberatung das Erlebte besprochen, und es werden — wenn
gewünscht — gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere Beratungs-
termine, Beschwerde beim Caritasverband oder Anzeige-
erstattung) überlegt.
Wer in unseren Diensten und Einrichtungen sexuelle Grenz-
verletzungen erfahren hat, kann entweder direkt oder nach
vorheriger Beratung unser Beschwerdemanagement in Anspruch
nehmen. In allen Diensten ist grundsätzlich die jeweilige Leitung
für die Annahme von Beschwerden zuständig; Beschwerden über
Leitungskräften nimmt die Geschäftsführung entgegen.
4. Nachhaltige Aufarbeitung
Wir haben zu reagieren, wenn bei uns Hinweise auf sexualisierte
Gewalt eingegangen sind. Betroffene müssen schnelle und un-
komplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erlebnisse zu
verarbeiten. Dazu sollen vor allem die Clearing- und Beratungs-
gespräche mit unserer externen Fachberatung beitragen, in denen
bei Bedarf auch weiterführende Hilfen geplant werden können.
Falls diese nötig sind, so sehen wir uns in der organisatorischen
und finanziellen Verantwortung.
Sollte sich jemals ein Vorfall von sexualisierter Gewalt in
unserem Caritasverband ereignen, so würden arbeitsrechtliche
Konsequenzen und strafrechtliche Schritte geprüft und ggf.
eingeleitet.
5. Qualitätsmanagement
Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres
Qualitätsmanagementsystems (QM). Unser digitalisiertes QM-
Handbuch ist allen hauptamtlichen Mitarbeitenden bekannt und
jederzeit zugänglich. Ehrenamtliche werden über die für sie
wichtigen QM-Regelungen von ihren hauptamtlichen Ansprech-
partner/innen informiert. Das Schutzkonzept wird bei einem
Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen
oder spätestens nach fünf Jahren evaluiert und ggf. angepasst.
Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention
vor (sexualisierter) Gewalt berücksichtigt.
6. Fort- und Weiterbildung
In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte)
Gewalt geht es um mehr als reine Wissensvermittlung. Die
Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen werden in ihrem
Arbeitsfeld zum Thema (sexualisierte) Gewalt sensibilisiert,
erhalten ein entsprechendes Basiswissen über Gewalt, speziell
sexualisierte Gewalt, und deren Prävention und gewinnen so
Handlungssicherheit.
Wir schulen unsere Mitarbeitenden passend zum jeweiligen
Arbeitsfeld durch Infoveranstaltungen unserer Präventions-
beauftragten, die Teilnahmemöglichkeit an Arbeitsfeld-
spezifischen externen Fortbildungen bis hin zu Inhouse-
Schulungen mit externen Fachleuten.
Unser Institutionelles Schutzkonzeptes orientiert sich an der
Anfang 2020 verabschiedeten „Ordnung für den Umgang mit
sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfe-
bedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte
im kirchlichen Dienst“ und der „Rahmenordnung – Prävention
gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz“.