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Veröffentlichung hier am 23. Juli 2010

Traumata als solche erkennen

Arbeitsgemeinschaft Flucht und Trauma Rheinland-Pfalz
tagte in Mayen

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Zweimal im Jahr lädt die Arbeitsgemeinschaft Flucht und Trauma Rheinland-Pfalz – ein Zusammenschluss von rheinland-pfälzischen Organisationen und Projekten, die in ihrer Arbeit traumatisierten Flüchtlingen begegnen – zu einer Plenumsveranstaltung ein. Der letzte interdisziplinäre Austausch zwischen Flüchtlingsberatern, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten und einer Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stand unter dem Thema „Begutachtung im Kontext von Reisefähigkeit und Rückführung“ und fand diesen Sommer im Mehrgenerationenhaus St. Matthias bei der Caritas Mayen statt.

Die Koordinationsgruppe aus Mitarbeitern der Diakonischen Beratungsstelle Altenkirchen „Projekt Phoenix“, der ökumenischen Beratungsstelle Trier und der Psychosozialen Fachstelle IN TERRA der Caritas stellten sich dem Thema, das die Fachkräfte täglich beschäftigt. „In unserer praktischen Arbeit haben wir häufig mit traumatisierten Flüchtlingen zu tun. Wir erleben, wie sehr sie unter den Folgen ihrer belastenden Erlebnisse wie Missbrauch, Vergewaltigung, Folter oder anderer Gewalterlebnisse leiden. Sehr oft leiden die Flüchtlinge an gesundheitlichen Problemen, an Depressionen, Angststörungen bis hin zu Suizidgedanken“, erklärte Yvonne Eltze, Psychosoziale Fachstelle IN TERRA der Caritas Mayen.

Dabei ist das gesundheitliche Versorgungssystem häufig mit der besonderen Problematik dieser Menschen überfordert. Traumatisierte Asylbewerber geraten ins Spannungsfeld zwischen Bundesamt, Gericht, Ausländerbehörde, Therapeuten und Politik, denn nicht jede psychische oder körperliche Erkrankung führt zu einem Abschiebehindernis in Form von Reiseunfähigkeit. Ein ungesicherter Aufenthaltsstatus, Residenzpflicht, also die Aufenthaltspflicht eines Asylbewerbers in einem Bezirk oder Landkreis, sowie sprachlich und kulturell bedingte Barrieren erschweren die Situation.

Die Problematik, in der diese Menschen stecken, verdeutlichten auch die Referenten Annette Seiche, Juristin und Integrationsbeauftragte der Stadt Kerpen, und Dr. med. Hans Wolfgang Gierlichs aus Aachen. Der Mediziner musste in seiner Arbeit feststellen, dass jeder dritte Asylsuchende in Deutschland traumatisiert ist und er hob hervor, dass diese Menschen unter einer Zeitstörung leiden, die Gerichte falsch interpretieren können. Dr. Hans Wolfgang Gierlichs: „Traumatisierte werfen Zeitpunkte durcheinander. Der Gutachter muss wissen, dass dies zum Krankheitsbild gehört.“ Diese Tatsache macht die Arbeit nicht einfacher, denn es muss eine Möglichkeit bestehen, traumatypische Aussagen von falschen, erfundenen Aussagen zu unterscheiden, eine schwierige Aufgabe. Dabei führte der Arzt aus, dass bei Täuschung andere Gehirnbereiche beschäftigt sind, während eine wirkliche Traumatisierung basal im Gehirn angesiedelt ist und – vegetativ, psychosomatisch – z.B. Angst erzeugt. Bei traumatisierten Menschen findet laut Dr. Gierlichs häufig ein innerer Rückzug statt, sodass die Erlebnisse emotionslos, ohne innere Regung geschildert werden.

Richter, Ärzte, Psychologen müssen auf diesem Gebiet Kenntnisse besitzen, um die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt auch als solche zu erkennen und ihre Traumatisierung im Sinne des Gesetzes anzuerkennen. Gerade an diesen Schaltstellen fehlt häufig das nötige Fachwissen. Eine wichtige Aufgabe also für alle Flüchtlingsberaterinnen und –berater, den Finger in die Wunde zu legen und die zuständigen Stellen bei einer vorliegenden Traumatisierung von diesem Sachverhalt zu überzeugen. Die Plenumsveranstaltung in Mayen leistete hierzu einen wichtigen Beitrag.
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