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Gehörlose folgten Vortrag „Unterhaltszahlungen der Kinder“Veranstaltungsreihe in Ochtendung endet am 5. Mai mit dem Thema „Demenz“ |
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Das Foto zeigt (von links): Margot Herzog-Sauer, Martina Pickhardt, Reinhold Gerlach u. Gebärdensprachdolmetscherin Kathrin Becker (im Vordergrund). Einen Vortrag für Gehörlose gibt es nicht alle Tage. Die Gebärdensprachdolmetscherinnen Kathrin Becker und Urte Hempel übersetzten das gesprochene Wort in Gebärdensprache, sodass auch Gehörlose den Gedanken des Rechtsanwalts Reinhold Gerlach folgen konnten. Zum Thema „Einzug ins Seniorenheim – wann werden Kinder zur Unterhaltszahlung ver-pflichtet“ stellten 48 Besucher dem Juristen im Alten- und Pflegeheim St. Martin in Ochtendung interessante Fragen. Dabei interessierte auch die Situation, wenn ein älterer Mensch ins Altenheim zieht, die Rente aber nicht die entstehenden Kosten deckt. Dann nämlich tritt der Sozialhilfeträger – die Kreisverwaltung – in Vorleistung und macht diese gegenüber den leiblichen Kindern geltend. Die Kinder haften für den Unterhaltsbedarf des Elternteils jeweils anteilig nach ihren finanziellen Möglichkeiten. Dabei allerdings steht der Tochter, dem Sohn ein Selbstbehalt von 1.400 Euro – 450 Euro Warmmiete mit einberechnet – zu. Auch kann niemand zum Auszug und Verkauf seiner Wohnung gezwungen werden, um den Eltern-unterhalt vollkommen zu decken. Wie schwierig es ist, die Pflichten aber auch die Grenzen von Unterhaltszahlungen auszuloten, wurde deutlich, denn kein Fall ist wie der andere. So berichtete Reinhold Gerlach von einem 50jährigen Mann mit einem Einkommen von 1.300 Euro und einer Altervorsorge von 100.000 Euro, die er auf die hohe Kante gelegt hatte. Dieser Mann musste nicht für seine Eltern im Altenheim aufkommen, „aber“, schränkte der Rechtsberater ein, „das Gericht hätte vielleicht anders entschieden, wenn der Betroffene beispielsweise erst 30 Jahre alt gewesen wäre.“ |
Auch die Regel, dass nur Verwandte aus der „geraden Linie“ für eine Heimunterbringung aufkommen, kann unter Umständen aus-gehebelt werden, wenn die nicht arbeitende Ehefrau, deren Mutter im Altenheim lebt, von ihrem Ehemann ein Taschengeld erhält bzw. dieses von der Kreisverwaltung angerechnet wird. Dies führt im Ergebnis zu einer unmittelbaren Haftung des Schwiegerkindes, in diesem Fall des Ehemannes, für den Unterhalt der Schwiegereltern, „obwohl keine leibliche Verwandtschaft besteht. Daher hat das unterhaltspflichtige Kind auch Auskunft über das Einkommen des Ehegatten zu erteilen“, so Reinhold Gerlach. Kommen zwei Geschwister für eine Altenheimunterbringung infrage, der eine ärmer und der andere reicher, entscheidet die „Leistungsfähigkeit“, wer am Ende zahlen muss. Und da jeder Fall anders ist, riet Martina Pickhardt von der Beratungs- und Koor-dinierungsstelle, sich individuell in der Kreis-verwaltung beraten zu lassen. Die Veranstaltungsreihe „Was ältere Menschen und deren Angehörige wissen sollten“ lädt am 5. Mai 2009 um 19.00 Uhr zum nächsten Vortrag ins Alten- und Pflegeheim St. Martin, Heinrich-Heine-Str. 7 – 11, nach Ochtendung ein. Dann wird Elke Kirsch über das Thema sprechen: „Wie begegne ich Menschen mit Demenz?“ Am Ende des Abends laden die Organisa-torinnen Martina Pickhardt, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alte und kranke und behinderte Menschen, Caritasverband Rhein- Mosel-Ahr e.V., und Margot Herzog-Sauer, Heim- und Pflegedienstleiterin des Alten- und Pflegeheims St. Martin in Ochtendung, wieder alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem kleinen Imbiss ein. ![]() Weitere Informationen geben: Margot Herzog-Sauer Martina Pickhardt |
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