Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Geschäftsstelle Mayen
IST Interventionsstelle
Cochem |
Mayen
Information und Beratung für Frauen
bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Die IST Interventionsstelle arbeitet nach einem pro-aktiven Ansatz. Nach einem Polizeieinsatz bei Gewalt
gegen Frauen oder bei der Aufnahme einer
Anzeige gibt die Polizei den Flyer der IST an
Sie weiter und fragt nach Ihrem Einverständnis
zur Weitergabe Ihrer Sozialdaten
an die IST. Erfolgt dies, nimmt die IST Kontakt zu Ihnen auf, um auf Wunsch zu beraten und zu informieren.
Im Zentrum der Beratung stehen Ihre Bedürfnis und Interessen. Entsprechend entscheiden Sie selbst, was Sie erzählen und welche Unterstützung Sie annehmen wollen.
Unsere Angebote
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Wir rufen Sie an
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Wir hören zu
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Wir beraten
telefonisch und persönlich
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Wir informieren
über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und darüber, was Sie selbst zu Ihrem Schutz tun können.
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Wir unterstützen
bei der Antragstellung vor Gericht und beim Umgang mit Behörden.
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Wir vermitteln
an andere Beratungsstellen / Hilfeinstitutionen, wenn Sie dies wünschen.
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Das bedeutet: ganz auf der Seite der
bedrohten und misshandelten Frauen zu stehen und sie bei der Durchsetzung ihrer
Rechte auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung
zu unterstützen.
Kinder sind von Gewalt gegen ihre Mütter
immer mit betroffen und werden in unseren
Sicherheits- und Hilfeplan mit einbezogen.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym, und unabhängig von Konfession, Weltanschauung, Nationalität.
Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes.
Das Gewaltschutzgesetz
Das Gewaltschutzgesetz ist seit Anfang 202 in Kraft. Es bietet Ihnen zivilrechtliche Möglichkeiten, sich vor körperlichen und/oder psychischen Misshandlungen zu schützen. Die Polizei kann für einen begrenzten Zeitraum einen Platzverweis gegen den Täter aussprechen und ihn aus der Wohnung verweisen. Sie können beim Amtsgericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung beantragen und Kontakt- und Näherungsverbot erwirken. Durch diese Schutzanordnung wird dem Täter untersagt, sich Ihnen gegen Ihren Willen zu nähern oder Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Hält er sich nicht daran, macht er sich strafbar.
Nähere Informationen zum Gewaltschutzgesetz erhalten Sie bei der Interventionsstelle.

Die Interventionsstelle wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.
Die Interventionsstelle ist eingebunden im
Mayener Forum gegen Gewalt in engen
sozialen Beziehungen MY FORUM gGesB.
In diesem Forum arbeiten Polizei, Juristen,
Gerichtshilfe, der Koblenzer Notruf, die
Gleichstellungsstellen, die Jugendämter
und weitere Beratungsstellen und Hilfeinstitutionen
zusammen.