Unser Schutzkonzept
zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares Anliegen. Unser Ziel ist es, am Aufbau einer
Kultur.der Achtsamkeit mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Klient/innen und
Patient/innen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame Verantwortung, die wir
wahrnehmen durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener Situationen und zahlreiche
Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Für unsere Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte)
Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns.
Deshalb haben wir ein umfangreiches institutionelles Schutzkonzept entwickelt, das sich u.a. an der Präventions-
ordnung der Deutschen Bischofskonferenz sowie an den Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang
mit sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte orientiert.
Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu handlungs-
leitenden Orientierungen im Arbeitsalltag führen.
Neben konkreten Maßnahmen sind grundsätzliche Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Mitarbeitenden
wichtig, um uns anvertraute Menschen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u.a.:
aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen Wertehaltung in die Arbeit,
Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt,
Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre unserer Klient/innen bzw. Patient/innen,
Förderung ihrer Selbstkompetenzen,
entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art.
Unser institutionelles Schutzkonzept, das hier kurz skizziert wird, entspricht im Aufbau dem Modell der Fachstelle
Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Trier:
1. Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungsgesprächs besprochen. Die Vorlage eines
(erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben unserer Selbstverpflichtungserklärung zur
Umsetzung von Schutzkonzept und Verhaltenskodex sind bei Abschluss des Dienstvertrags bzw. der Ehrenamts-
vereinbarung selbstverständlich.
Alle Mitarbeitenden werden in ihrem Arbeitsfeld zum Thema sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes Basiswissen
über sexualisierte Gewalt und deren Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit. Wir schulen unsere Mit-
arbeitenden passend zum jeweiligen Arbeitsfeld durch Infoveranstaltungen unserer Präventionsbeauftragten, die
Teilnahmemöglichkeit an Arbeitsfeld-spezifischen externen Fortbildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit externen
Fachleuten.
2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutzkonzeptes und beschreibt die Standards in der täglichen Arbeit
zum Schutz unserer Klient/innen bzw. Patient/innen und Mitarbeitenden. Er wird mit dem Unterschreiben der
Selbstverpflichtungserklärung als verbindlich anerkannt.
3. Beratungs- und Beschwerdewege
Wer in unseren Diensten und Einrichtungen sexuelle Grenzverletzungen erfahren hat, kann entweder direkt oder nach
vorheriger Beratung unser Beschwerdemanagement in Anspruch nehmen. In allen Diensten ist grundsätzlich die
jeweilige Leitung für die Annahme von Beschwerden zuständig; Beschwerden über Leitungskräfte nimmt die
Geschäftsführung entgegen.
Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und unsere Klient/innen ist unsere Präventionsbeauftragte
Tina.Heidger, Tel. 02651 — 98 69-114, heidger-t@caritas-rma.de — sie klärt mit den Betroffenen die Situation, ist aber
auch verpflichtet, Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch an die Geschäftsführung weiterzuleiten.
Bei Verdachtsfällen auf sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in Diensten und
Einrichtungen der Caritas im Bistum Trier können Sie sich auch an die vom Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
extern beauftragten Ansprechpersonen wenden … mehr
Auch steht uns und Ihnen eine von Kirche und Caritasverband unabhängige externe Beratungsstelle zur Verfügung:
Dr..von Ehrenwall´sche Klinik | Dr..med. Katharina Scharping, Walporzheimer Straße 2, 53474.Ahrweiler, Telefon
02641 – 386-107, sekretariat-1@ehrenwall.de
Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos und anonym. Betroffene nehmen selbst Kontakt auf und vereinbaren
einen Beratungstermin. Bei diesem wird mit der externen Fachberatung das Erlebte besprochen, und es werden —
wenn gewünscht — gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere Beratungstermine, Beschwerde beim Caritasverband
oder Anzeigeerstattung) überlegt.
4. Dienstanweisung und hausinterne Regelung
Der erstellte Verhaltenskodex und die Inhalte von Risikoanalysen wurden zusammengeführt, so dass ganz konkrete
Regelungen für unsere einzelnen Arbeitsbereiche erstellt werden konnten. Diese sind verbindlich und geben allen
Mitarbeitenden Handlungssicherheit.
5. Qualitätsmanagement
Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems (QM). Unser digitalisiertes
QM-Handbuch ist allen hauptamtlichen Mitarbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich. Ehrenamtliche werden über
die für sie wichtigen QM-Regelungen von ihren hauptamtlichen Ansprechpartner/innen informiert.
Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen oder spätestens
nach fünf Jahren evaluiert und ggf. angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention
von (sexualisierter) Gewalt berücksichtigt.
6. Interventionsplan und Nachsorge
Jeder haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende in unseren Diensten ist verpflichtet, Hinweise auf sexualisierte Gewalt
zu melden.
Dann greift der Interventionsplan, der im Schutzkonzept detailliert festgehalten ist und wir haben zu reagieren.
Betroffene müssen schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erlebnisse zu verarbeiten.
Unser Schutzkonzept
zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein
elementares Anliegen. Unser Ziel ist es, am Aufbau
einer Kultur.der Achtsamkeit mitzuwirken, die die
körperliche und psychische Unversehrtheit unserer
Klient/innen und Patient/innen in den Mittelpunkt
stellt. Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame
Verantwortung, die wir wahrnehmen durch genaues
Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenom-
mener Situationen und zahlreiche Maßnahmen zum
Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Für unsere
Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte)
Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns.
Deshalb haben wir ein umfangreiches institutionelles
Schutzkonzept entwickelt, das sich u.a. an der
Präventionsordnung der Deutschen Bischofs-
konferenz sowie an den Leitlinien des Deutschen
Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter
Gewalt durch Beschäftigte orientiert.
Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen
und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu
handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag
führen.
Neben konkreten Maßnahmen sind grundsätzliche
Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Mit-
arbeitenden wichtig, um uns anvertraute Menschen
bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u.a.:
aktive Umsetzung der eigenen und der
institutionellen Wertehaltung in die Arbeit,
Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität
für Grenzverletzungen, Übergriffe und
(sexualisierte) Gewalt,
Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intim-
sphäre unserer Klient/innen bzw. Patient/innen,
Förderung ihrer Selbstkompetenzen,
entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen
bei Grenzverletzungen jeglicher Art.
Unser institutionelles Schutzkonzept, das hier kurz
skizziert wird, entspricht im Aufbau dem Modell der
Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im
Bistum Trier:
1. Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen
des Vorstellungsgesprächs besprochen. Die Vorlage
eines (erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses
sowie das Unterschreiben unserer Selbstverpflich-
tungserklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept
und Verhaltenskodex sind bei Abschluss des Dienst-
vertrags bzw. der Ehrenamtsvereinbarung selbst-
verständlich.
Alle Mitarbeitenden werden in ihrem Arbeitsfeld zum
Thema sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes
Basiswissen über sexualisierte Gewalt und deren
Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit.
Wir schulen unsere Mitarbeitenden passend zum
jeweiligen Arbeitsfeld durch Infoveranstaltungen
unserer Präventionsbeauftragten, die Teilnahme-
möglichkeit an Arbeitsfeld-spezifischen externen
Fortbildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit
externen Fachleuten.
2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutz-
konzeptes und beschreibt die Standards in der
täglichen Arbeit zum Schutz unserer Klient/innen bzw.
Patient/innen und Mitarbeitenden. Er wird mit dem
Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung als
verbindlich anerkannt.
3. Beratungs- und Beschwerdewege
Wer in unseren Diensten und Einrichtungen sexuelle
Grenzverletzungen erfahren hat, kann entweder
direkt oder nach vorheriger Beratung unser
Beschwerdemanagement in Anspruch nehmen. In
allen Diensten ist grundsätzlich die jeweilige Leitung
für die Annahme von Beschwerden zuständig;
Beschwerden über Leitungskräfte nimmt die
Geschäftsführung entgegen.
Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden
und unsere Klient/innen ist unsere Präventions-
beauftragte Tina.Heidger, Tel. 02651 — 98 69-114,
heidger-t@caritas-rma.de — sie klärt mit den
Betroffenen die Situation, ist aber auch verpflichtet,
Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch an die
Geschäftsführung weiterzuleiten.
Bei Verdachtsfällen auf sexualisierte Gewalt an
Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen
in Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum
Trier können Sie sich auch an die vom Caritas-
verband für die Diözese Trier e.V. extern beauftragten
Ansprechpersonen wenden … mehr
Auch steht uns und Ihnen eine von Kirche und
Caritasverband unabhängige externe Beratungsstelle
zur Verfügung: Dr..von Ehrenwall´sche Klinik |
Dr..med. Katharina Scharping, Walporzheimer Straße
2, 53474.Ahrweiler, Telefon 02641 – 386-107,
sekretariat-1@ehrenwall.de
Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos und
anonym. Betroffene nehmen selbst Kontakt auf und
vereinbaren einen Beratungstermin. Bei diesem wird
mit der externen Fachberatung das Erlebte
besprochen, und es werden — wenn gewünscht —
gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere Beratungs-
termine, Beschwerde beim Caritasverband oder
Anzeigeerstattung) überlegt.
4. Dienstanweisung und hausinterne Regelung
Der erstellte Verhaltenskodex und die Inhalte von
Risikoanalysen wurden zusammengeführt, so dass
ganz konkrete Regelungen für unsere einzelnen
Arbeitsbereiche erstellt werden konnten. Diese sind
verbindlich und geben allen Mitarbeitenden
Handlungssicherheit.
5. Qualitätsmanagement
Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil
unseres Qualitätsmanagementsystems (QM). Unser
digitalisiertes QM-Handbuch ist allen hauptamtlichen
Mitarbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich.
Ehrenamtliche werden über die für sie wichtigen QM-
Regelungen von ihren hauptamtlichen Ansprech-
partner/innen informiert.
Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall
sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Ver-
änderungen oder spätestens nach fünf Jahren
evaluiert und ggf. angepasst. Dabei werden auch
fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention von
(sexualisierter) Gewalt berücksichtigt.
6. Interventionsplan und Nachsorge
Jeder haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende in
unseren Diensten ist verpflichtet, Hinweise auf
sexualisierte Gewalt zu melden.
Dann greift der Interventionsplan, der im Schutz-
konzept detailliert festgehalten ist und wir haben zu
reagieren. Betroffene müssen schnelle und
unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische
Erlebnisse zu verarbeiten.