Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Geschäftsstelle Andernach
Kuren
für Mütter,
Väter und Kinder

Vorsorge und Rehabilitation
für Mütter alleine
Für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder
unter 16 Jahren versorgen: gleich, ob
leibliche Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
oder Enkelkinder. Schwerpunktkuren sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B.:
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bei Behinderung/en
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nach Krebsbehandlung
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bei bestimmten Krankheiten
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im Falle pflegebedürftiger Angehöriger
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als allein erziehende Mutter
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Die Familienversorgung für die Dauer der
Abwesenheit der Mutter wird geklärt.
Vorsorge und Rehabilitation
für Mutter/Vater und Kind
Mütter oder Väter und Kind/er (in der Regel
bis 12 Jahren) fahren zusammen in Kur,
wenn:
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auch das Kind kurbedürftig ist
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das Kind behindert ist
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eine kurbedingte Trennung für das Kind
zu psychischen Problemen führen könnte
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das Kind andernfalls unversorgt wäre
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Die Durchführung erfolgt in anerkannten Einrichtungen
des Müttergenesungswerkes oder
gleichartigen Einrichtungen.
Dauer: in der Regel 3 Wochen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die
medizinische Notwendigkeit einer stationären
Maßnahme bescheinigt.
Die Auswahl der Einrichtung
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erfolgt im Gespräch mit der Mutter / dem
Vater
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je nach der Indikation und den therapeutischen
Möglichkeiten
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Indikation von Mutter/Vater und Kind müssen
zusammen passen
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das Alter des Kindes muss stimmen
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am Bedarf orientierte Behinderteneinrichtungen müssen vorhanden sein
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Im Rahmen dieser Voraussetzungen hat die
Mutter / der Vater ein Wahlrecht!
Kosten und Finanzierung
Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten (Antragstellung
erfolgt durch den Caritasverband),
ein Eigenanteil laut Gesetz muss übernommen
werden. Bei niedrigem Einkommen kann nach Einzelprüfung
eventuell ein Zuschuss beim Müttergesungswerk
beantragt oder ein Befreiungsantrag
gestellt werden (bei der Antragstellung sind
wir Ihnen gerne behilflich).
Weitere Hilfen
Im Verlaufe der Kurberatung wird auf Wunsch
der Frau / des Mannes auch besprochen, ob
und welche anderen Hilfen für die Familie möglich
sind. Bei Bedarf wird an entsprechende
Beratungsdienste weiter vermittelt.