Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Geschäftsstelle Andernach
Kuren
für Kinder und
Jugendliche

Vorsorge und Rehabilitation
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für Kinder und Jugendliche
ohne Begleitung eines Elternteils:
für Kinder im Alter von 4 - 13 Jahren
für Jugendliche bis zu 18 Jahren
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für Kind mit Mutter
für Kleinkinder /
für behinderte Kinder
Schwerpunkt: Maßnahme des Kindes. Die kur-bedürftige Mutter kann eventuell
mitbehandelt werden.
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für Kind mit Begleitung
für Kleinkinder /
für behinderte Kinder
Das Kind wird mit Begleitperson (z.B.
eines Elternteiles) in der Einrichtung
aufgenommen. Die Begleitperson erhält
keine Behandlung.
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Die Durchführung erfolgt jeweils in speziell
dafür anerkannten Einrichtungen für Kinder
und Jugendliche. Dauer: in der Regel ab 4 Wochen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die
medizinische Notwendigkeit einer stationären
Maßnahme bescheinigt.
Die Auswahl der Einrichtung
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erfolgt im Gespräch mit den Eltern, unter
Einbeziehung des Kindes / Jugendlichen
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je nach der Indikation und den therapeutischen
Möglichkeiten
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das Alter des Kindes / Jugendlichen muss übereinstimmen mit dem Aufnahmealter der Einrichtung
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am Bedarf orientierte Behinderteneinrichtungen müssen vorhanden sein
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Im Rahmen dieser Voraussetzungen haben
die Eltern ein Wahlrecht!
Kosten und Finanzierung
Die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger
zahlen die Kurkosten (Antragstellung erfolgt
durch den Caritasverband); in der Regel zahlen die Eltern keinen Eigenanteil.
Weitere Hilfen
Im Verlaufe der Kurberatung wird auf Wunsch der
Eltern auch besprochen, ob und welche anderen Hilfen für die Familie möglich sind. Bei Bedarf wird
die Familie an entsprechende Beratungsdienste weiter
vermittelt.